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Krankenversicherung Gesetz Leistungen

KVG Leistungen

Hier sehen Sie die aktuellen Leistungen der obligatorischen Krankenpflege Grundversicherung
Mögliche Zusatzleistungen sind nicht berücksichtigt.


Ab dem 01.07.2012 werden aus der obligatorischen Krankenversicherung jährlich maximal CHF: 180.- an die Kinderbrillen bzw Kontaktlinsen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr vergütet. Limitation: Jährlich einmal ist ein Augenarztrezept notwendig. Dazwischen können dipl. Augenoptiker Nachanpassungen vollziehen. Quelle: OPTIKSCHWEIZ​

miGel: 25.02.01.00.1L / Spezialfälle

180.- pro Seite, jährlich an Brillengläser, Kontaktlinsen* und Schutzgläser

 

Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen wie zB: Katarakt, Diabetes, Makula-Erkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie oder Medikamenteneinnahme.

Bei Status nach Operationen wie zB: Katarakt, Glaukom oder Amotio retinae.

miGel: 25.02.02.00.1L / Spezialfälle** für Kontaktlinsen 1

270.- alle 2 Jahre an Kontaktlinsen

 

Wenn Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille.

 

Bei Myopie       > -8.00 Dioptrien

Bei Hyperopie > +6.00 Dioptrien

Bei Anisometropien ab 3 Dioptrien, falls Beschwerden

miGel: 25.02.03.00.1L / Spezialfälle** für Kontaktlinsen 2

630.- pro Seite, ohne zeitliche Limite

 

Bei irregulärem Astigmatismus

Bei Keratokonus

Bei Hornhauterkrankungen oder -verletzungen

Bei Status nach Hornhaut-Operation

Bei Iris-Defekten

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