KVG Leistungen
Hier sehen Sie Mittel- und Gegenständeliste (MiGel) zu den aktuellen Leistungen der obligatorischen Krankenpflege Grundversicherung gemäss Bundesverordnung per 01.07.2024.
Mögliche Leistungen via Zusatzversicherung sind nicht berücksichtigt.
MiGel: 25.01.01.00.1 / Brillen/Kontaktlinsen
Pro Jahr werden CHF180.67 an Brillen-/Kontaktlinsen-Verordnung vergütet.
Limitation:
- bis zum vollendeten 18. Altersjahr
- Augenärztliches Rezept ist pro Jahr notwendig.
- Eventuelle zwischenzeitliche Folgeanpassungen können durch den Optometristen und die Optometristin erfolgen.
- nicht anwendbar mit POS 25.02.04.00.1
MiGel: 25.02.01.00.1 / Spezialfälle Brillen/Kontaktlinsen
Pro Jahr werden CHF180.67 jährlich pro Seite an alle Altersgruppen vergütet.
Limitation:
- bei Refraktionsänderung (krankheitsbedingt, medikamentenbedingt, operationsbedingt)
- nicht anwendbar mit Pos. 25.02.04.00.1
MiGel: 25.02.02.00.1 / Spezialfälle** für Kontaktlinsen 1
Alle 2 Jahre werden 271.- für Kontaktlinsen und Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin vergütet.
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Limitation:
- alle 2 Jahre pro Seite
- Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille
- zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Limitationen erfüllt sein:
Bei Myopie < -8.00 Dioptrien (Stärker als -8.00dpt)
Bei Hyperopie > +6.00 Dioptrien (Stärker als +6.00dpt)
Bei Anisometropien ab 3 Dioptrien, falls Beschwerden
Bei Astigmatismus < -3 Dioptrien (Stärker als -3.00dpt)
- nicht anwendbar mit Pos. 25.02.03.00.1, 25.02.03.01.1 und 25.02.04.00.1
MiGel: 25.02.03.00.1 / Spezialfälle für Kontaktlinsen 2
Ohne zeitliche Limitierung werden pro Seite an alle Altersgruppen CHF632.34 vergütet.
Inbegriffen: Kontaktlinsen und Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin.
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Limitation:
- mindestens eine der folgenden Limitationen muss erfüllt sein:
- irregulärer Astigmatismus
- Hornhauterkrankungen oder -verletzungen
- Status nach Hornhaut-Operation
- Iris-Defekten
- nicht anwendbar mit Pos. 25.02.02.00.1 und 25.02.04.00.1
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MiGel: 25.02.04.00.1 / Spezialfälle Brillen/Kontaktlinsen 3
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Pro Jahr werden CHF850.- inkl. Anpassung durch den Optometristen und die Optometristin und Anpasslinsen vergütet.
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Limitation:
- Progrediente Myopie (nachgewiesen mit entsprechender überdurchschnittlicher axialer Augenlänge, gemäss aktuellen Wachstumstabellen und einer Progression von mindestens 0.50 Dioptrien / Jahr), welche zu hoher Myopie (< -5.00 Dioptrien (stärker als -5.00dpt)) führen kann oder bereits hohe Myopie (< -5 Dioptrien (stärker als -5.00dpt) mit weiterer Progression von mindestens 0.50 Dioptrien / Jahr
- Vergütung nur bei Behandlung mit Brillen und Kontaktlinsen, die nachweislich eine Hemmung der Myopieprogression bewirken:
zB: Multifokale Kontaktlinsen mit peripherer Zusatzoptik (peripherer Defokus)
zB: Orthokeratologie-Linsen
zB: Brillengläser, zur Myopiekontrolle, auf Basis eines multifokalen- oder peripheren Defokus Prinzips
- Verordnung nur durch Fachärzte und Fachärztinnen für Ophthalmologie mittels Verordnungsformular mit mindestens Angaben zur axialen Augenlänge, Nachweis der Progression und bestehendem Myopiegrad.
- bis zum vollendeten 21. Altersjahr
- nicht anwendbar mit Pos. 25.01.01.00.1, 25.02.01.00.1, 25.02.02.00.1, 25.02.03.00.1 und 25.02.03.01.1
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