
KVG Leistungen
Hier sehen Sie die aktuellen Leistungen der obligatorischen Krankenpflege Grundversicherung
Mögliche Zusatzleistungen sind nicht berücksichtigt.
Ab dem 01.07.2012 werden aus der obligatorischen Krankenversicherung jährlich maximal CHF: 180.- an die Kinderbrillen bzw Kontaktlinsen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr vergütet. Limitation: Jährlich einmal ist ein Augenarztrezept notwendig. Dazwischen können dipl. Augenoptiker Nachanpassungen vollziehen. Quelle: OPTIKSCHWEIZ​
miGel: 25.02.01.00.1L / Spezialfälle
180.- pro Seite, jährlich an Brillengläser, Kontaktlinsen* und Schutzgläser
Bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen wie zB: Katarakt, Diabetes, Makula-Erkrankungen, Augenmuskelstörungen, Amblyopie oder Medikamenteneinnahme.
Bei Status nach Operationen wie zB: Katarakt, Glaukom oder Amotio retinae.
miGel: 25.02.02.00.1L / Spezialfälle** für Kontaktlinsen 1
270.- alle 2 Jahre an Kontaktlinsen
Wenn Visus um 2/10 verbessert gegenüber Brille.
Bei Myopie > -8.00 Dioptrien
Bei Hyperopie > +6.00 Dioptrien
Bei Anisometropien ab 3 Dioptrien, falls Beschwerden
miGel: 25.02.03.00.1L / Spezialfälle** für Kontaktlinsen 2
630.- pro Seite, ohne zeitliche Limite
Bei irregulärem Astigmatismus
Bei Keratokonus
Bei Hornhauterkrankungen oder -verletzungen
Bei Status nach Hornhaut-Operation
Bei Iris-Defekten